UPDATE! Infektionsschutzrechtlich Vorgaben des KM für Schülerwohnheime

Minderjährige Schüler*innen können ohne weitere Tests das Wohnheim nutzen, lediglich bei Anreise wünscht das AWO-Heim einen negativen Test.
Volljährige ungeimfte oder nicht genesene Schüler*innen benötigen bei Anreise einen Schnell-Test, nicht älter als 24 Stunden.

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