Ausbildung Bekleidungstechniker/-in
Allgemeine Informationen
Die Fachschule vertieft berufliche Grundkenntnisse, die aufgrund einer Berufsausbildung und der Praxiserfahrung vorliegen und fördert die Allgemeinbildung. Die textile Aus- und Weiterbildung in Naila besteht bereits seit vielen Jahren und bietet bis heute eine an die Erfordernisse des globalen Marktes angepasste berufliche Weiterbildung zum/zur Staatlich geprüften Bekleidungstechniker/-in (Direktrice) an.
Eingangsvoraussetzung:
Abgeschlossene Ausbildung im Bekleidungsbereich und mind. einjährige Berufstätigkeit; Ohne Berufsausbildung mind. 7 Jahre Berufspraxis im Bekleidungsbereich.
Dauer:
Die Dauer der Ausbildung beträgt zwei Jahre im Vollzeitunterricht; die Unterrichtszeit richtet sich nach der Bayerischen Fachschulordnung. Die Aufnahme in den Studiengang erfolgt zunächst auf Probe bis Ende des ersten Schulhalbjahres. Ausbildungsbeginn ist jeweils Mitte September.
Ausbildungsinhalte:
- Entwurf und Gestaltung
- Schnitttechnik
- Fertigungstechnik
- Betriebsorganisation
- Technische Auslandsfertigungsüberwachung
- Qualitätsmanagement
Förderung:
Für die Fortbildung zum/zur Bekleidungstechniker/in können auf Antrag Leistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz (AFG) gewährt werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Kommt eine Förderung nach dem Arbeitsförderungsgesetz nicht in Betracht, können Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG, das sog. Meister BAföG oder BAföG) gewährt werden. Die Ämter für Ausbildungsförderung in den zuständigen Stadt- und Kreisverwaltungen geben über eine Förderung nach dem BAföG Auskunft und nehmen Anträge entgegen.
Kosten:
An der Bekleidungsfachschule in Naila wird kein Schulgeld bzw. keine Prüfungsgebühr erhoben! Lediglich für Lernmittel, Literatur, Exkursionen, sowie Unterkunft, Verpflegung und Fahrkosten müssen die Studierenden selbst aufkommen.
Abschluss:
Die Ausbildung endet mit der Prüfung zum/ zur Staatlich geprüften Bekleidungstechniker/-in.
Berufsmöglichkeiten:
Der/ die in Naila ausgebildete Bekleidungstechniker/-in kann innerhalb des Betriebes entsprechend der vorhandenen Neigungen in verschiedenen Bereichen tätig sein, z.B.
- als Entwurfdirektrice, Schnittdirektrice
- Mitwirken bei der Zusammenstellung der Kollektion
- Arbeitsvorbereitung und Fertigungsüberwachung
- Ermittlung der Lohnkosten sowie Qualitätskontrolle
- Auslandsfertigungsüberwachung
- Arbeitsmöglichkeiten im Textilhandel
Weitere Information: