UPDATE! Infektionsschutzrechtlich Vorgaben des KM für Schülerwohnheime
von WGrossmann
Minderjährige Schüler und Schülerinnen können ohne weitere Tests das Wohnheim nutzen, lediglich bei Anreise wünscht das AWO-Heim einen negativen Test.
Volljährige ungeimfte oder nicht genesene Schüler und Schülerinnen benötigen bei Anreise einen Schnell-Test, nicht älter als 24 Stunden.
