UPDATE! Infektionsschutzrechtlich Vorgaben des KM für Schülerwohnheime

von WGrossmann

Minderjährige Schüler und Schülerinnen können ohne weitere Tests das Wohnheim nutzen, lediglich bei Anreise wünscht das AWO-Heim einen negativen Test.
Volljährige ungeimfte oder nicht genesene Schüler und Schülerinnen benötigen bei Anreise einen Schnell-Test, nicht älter als 24 Stunden.

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